Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Darbietung
Die Künstler:innen sind in der Gestaltung ihrer Darbietung alleinverantwortlich. Den Veranstaltern sind deren Stil und deren Art bekannt.
2. Gage
Die Veranstalter erhalten eine schriftliche Vereinbarung/Auftragsbestätigung mit den jeweiligen Details. Nach Auftragserteilung erlauben wir uns die Hälfte der Gesamtsumme als Anzahlung zur Sicherstellung und zur fixen Terminreservierung vorab einzufordern. Die Begleichung der restlichen Gage kann auf 2 Varianten erfolgen:
a) Die Rest-Gage wird bis spätestens 5 Tage nach dem Auftritt überwiesen.
b) Die Rest-Gage wird direkt am Auftrittstag nach dem Auftritt in bar bezahlt.
3. Anzahlung
Die Anzahlung in Höhe von 50% der Gage ist binnen 7 Tagen nach Unterzeichnung der Auftragsbestätigung zu leisten.
4. Stornobedingungen
Bei Absage durch die Veranstalter fallen folgende Kosten an:
Absage bis 2 Monate vor Veranstaltungsdatum: 50% der Gesamtgage
Absage ab 2 Monaten vor Veranstaltungsdatum: 100% der Gesamtgage
5. Vertretungsrecht
Sollte eine/einer der Künstler:innen verhindert sein, wird ein gleichwertiger Ersatz für sie/ihn einspringen. Dies muss mit den Veranstaltern nicht abgesprochen werden & passiert ohne Ankündigung.
6. Open Air
Die Veranstalter haben dafür Sorge zu tragen, dass Künstler:innen und Equipment wettergeschützt sind. Für den Notfall sind Planen bereitzustellen, mit denen das Equipment in kurzer Zeit abgedeckt werden kann.
7. Verpflegung
Die Veranstalter stellen ausreichend alkoholfreie Getränke für die Band zur Verfügung.
8. Anfahrtskosten/Unterbringung
Befindet sich der Veranstaltungsort außerhalb von A-8200 Gleisdorf (ab Umkreis 20 km) übernehmen die Veranstalter die Anfahrtskosten oder bei weiterer Anreise zusätzlich die Nächtigung für die Band.
Die Anfahrtskosten berechnen sich mit € 0,60 / km.
9. Steuern und Abgaben
Die Veranstalter verpflichten sich, alle Steuern und Abgaben, falls diese anfallen (GEMA, AKM, Vergnügungssteuer, etc.) zu entrichten, soweit es sich nicht um persönliche Steuern der einzelnen Künstler:innen handelt. Diese ausgenommen, entbinden die Veranstalter die Künstler:innen von allen Verpflichtungen.
10. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Für die gegenständlichen AGB gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Bezirksgericht Weiz.